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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Chelsee AG, Riedstrasse 1a, 6330 Cham · Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Chelsee AG (nachfolgend «Chelsee») in den Bereichen Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuern und Beratung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind. Der Mandatsvertrag geht diesen AGB vor.

2. Mandat und Leistungsumfang

Das Mandat kommt mit der Unterzeichnung des Mandatsvertrags oder mit der schriftlichen Bestätigung einer Offerte zustande. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Mandatsvertrag. Auf das Mandat sind die Bestimmungen über den einfachen Auftrag (Art. 394 ff. Obligationenrecht) anwendbar.

Im Fixpreis für die laufende Buchhaltung sind enthalten: alle Buchungen, die Definition des Kontenplans, die Erstellung der Jahresrechnung, deren persönliche Besprechung sowie eine ausgedruckte Kopie der Journale und Konten. Alle übrigen Leistungen, insbesondere MWST-Abrechnungen, Quellensteuer-Abrechnungen, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen und Beratung, werden zusätzlich verrechnet. Dasselbe gilt für die Beantwortung möglicher Fragen der Revisionsstelle.

3. Keine bewilligungspflichtige Beratung

Die Leistungen von Chelsee umfassen keine bewilligungs- oder lizenzpflichtigen Tätigkeiten, insbesondere keine Anlage- oder Finanzberatung im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes und keine Revisionsdienstleistungen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Unterlagen. Der Kunde stellt Chelsee alle Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere:

  • alle Belege eines Quartals spätestens 30 Tage nach Quartalsende, als Kopie oder digital;
  • sämtliche Rechnungen, Spesenbelege, Bank- und Kreditkartenauszüge sowie die Abrechnungen von AHV und Pensionskasse;
  • die Zuordnung der Bankeingänge zu den Kundenrechnungen und der Zahlungen zu den Lieferantenrechnungen;
  • alle relevanten Verträge (z. B. Miet-, Leasing-, Darlehens-, Arbeits- und Versicherungsverträge) sowie deren Änderungen;
  • Personaländerungen wie Ein- und Austritte oder Lohnänderungen vor der Lohnverarbeitung;
  • Informationen über besondere Geschäftsfälle sowie die Angaben zum Jahresabschluss (Warenlager, offene Rechnungen, angefangene Arbeiten).

4.2 Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht. Der Kunde bestätigt, dass alle Angaben und Unterlagen, die er Chelsee übergibt, wahr und vollständig sind und dass er keine wesentlichen Tatsachen verschweigt. Dies gilt insbesondere für Angaben zur Herkunft von Vermögenswerten, zu den wirtschaftlich berechtigten Personen und zu ungewöhnlichen Transaktionen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei. Chelsee kann jederzeit ergänzende Auskünfte und Belege verlangen.

4.3 Zahlungen und Erreichbarkeit. Der Kunde beantwortet Rückfragen zeitnah. Löhne, MWST, Steuern und Lieferantenrechnungen bezahlt der Kunde selbst und fristgerecht. Chelsee führt keine Zahlungen im Namen des Kunden aus.

4.4 Folgen einer Verletzung. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, wird der dadurch entstehende Mehraufwand zusätzlich nach Aufwand zu CHF 130.– pro Stunde verrechnet. Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten, insbesondere der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht nach Ziffer 4.2, berechtigt Chelsee zudem zum sofortigen Rücktritt vom Mandat. In diesem Fall schuldet Chelsee keinen Schadenersatz; der Rücktritt gilt nicht als Kündigung zur Unzeit.

5. Honorar, Spesen und Kosten Dritter

5.1 Fixpreis. Die laufende Buchhaltung wird zu einem jährlichen Fixpreis verrechnet. Dieser richtet sich nach der Anzahl Buchungen pro Jahr (Kategorie S bis 500, M bis 1000, L bis 2500 Buchungen; darüber nach Absprache). Übersteigt die Anzahl Buchungen die vereinbarte Kategorie, kann Chelsee für das betreffende Jahr den Preis der nächsthöheren Kategorie verrechnen.

5.2 Zusatzleistungen. Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise CHF 300.– pro Mitarbeitende/n und Jahr; MWST-Abrechnungen, Quellensteuer-Abrechnungen, Steuererklärungen und die Beantwortung möglicher Fragen der Revisionsstelle nach Aufwand zu CHF 130.– pro Stunde; Beratung nach Aufwand zu CHF 180.– pro Stunde oder als vereinbarte Pauschale. Diese Tarife gelten für Start-ups und kleine KMUs.

5.3 Spesenpauschale. Auf Leistungen nach Aufwand (Stundenansatz) wird eine Spesenpauschale von 3 % verrechnet. Sie deckt insbesondere Drucker, Tinte, Papier und den allgemeinen administrativen Aufwand. Im Fixpreis für die laufende Buchhaltung und in der Pauschale für die Lohnbuchhaltung ist sie bereits enthalten.

5.4 Weitere Spesen. Darüber hinaus können Spesen verrechnet werden, soweit sie im Rahmen des Mandatsvertrags anfallen, insbesondere Reisespesen, Verpflegung und Raummiete, zum Beispiel für die Besprechung der Jahresrechnung.

5.5 Kosten Dritter. Gebühren von Behörden oder anderen Dritten bezahlt der Kunde direkt. Ausgenommen sind die Kosten für die Buchhaltungssoftware; diese kann Chelsee dem Kunden weiterverrechnen.

5.6 MWST. Alle Preise verstehen sich exklusive MWST.

6. Zahlungsbedingungen

Der Jahrespreis wird halbjährlich im Nachhinein in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Leistungen nach Aufwand und Spesen werden periodisch abgerechnet und sind ebenfalls innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Chelsee kann weitere Leistungen zurückhalten, bis offene Rechnungen bezahlt sind.

7. Verantwortung und Fristen

Chelsee erbringt ihre Leistungen sorgfältig und auf Basis der vom Kunden gelieferten Unterlagen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Kunde verantwortlich. Die Verantwortung für die Jahresrechnung und deren Genehmigung liegt beim Kunden bzw. bei dessen Organen.

Chelsee übernimmt grundsätzlich keine Mahngebühren, Verzugszinsen, Bussen oder ähnlichen Kosten, die entstehen, weil Fristen nicht eingehalten werden. Vorbehalten bleibt die Haftung nach Ziffer 8.

8. Haftung

Chelsee haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf die Höhe des Honorars des betroffenen Mandatsjahres beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

9. Vertraulichkeit, Daten und KI

Chelsee behandelt alle Informationen des Kunden vertraulich, auch nach Ende des Mandats. Personendaten werden nach dem Schweizer Datenschutzgesetz und nur so weit bearbeitet, wie es für das Mandat nötig ist.

Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Chelsee für die Erbringung ihrer Leistungen Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) einsetzt und dass seine Daten in Cloud-Diensten gespeichert und bearbeitet werden dürfen.

10. Aufbewahrung

Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Geschäftsbücher und Belege (Art. 958f Obligationenrecht) liegt beim Kunden.

11. Kündigung und Rücktritt

Das Mandat gilt auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden. Nach Beendigung des Mandats gibt Chelsee dem Kunden innert 30 Tagen alle Originalunterlagen zurück. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Spesen sind in jedem Fall zu bezahlen.

Hat der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Ziffer 4 nicht erfüllt, liegt bei einer Kündigung oder einem Rücktritt durch Chelsee keine Kündigung zur Unzeit vor; Chelsee schuldet in diesem Fall keinen Schadenersatz.

12. Änderungen der AGB

Chelsee kann diese AGB anpassen. Änderungen werden dem Kunden vorgängig schriftlich mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen widerspricht.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug.